Rechtsprechung
   FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15093
FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02 (https://dejure.org/2003,15093)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.2003 - II 262/02 (https://dejure.org/2003,15093)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - II 262/02 (https://dejure.org/2003,15093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 21
    Werbungskosten bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Bestehen wirtschaftlichen Zusammenhangs zur Absetzbarkeit von Werbungskosten; Erfordernis ernsthafter Vermietungsabsicht; Unbeachtlichkeit der Absicht, eine Wohnung später an Kinder zu überlassen; Abzugsfähigkeit ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewissheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen, denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muss anhand objektiver Umstände feststellbar sein (vgl. BFH vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030 m.w.N.; z.B. auch FG München vom 21.4.1998 2 K 4202/96, zitiert nach juris).

    Den Klägern obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030 m.w.N.; z.B. auch FG München vom 21.4.1998 2 K 4202/96 (zitiert nach juris)).

  • FG München, 21.04.1998 - 2 K 4202/96
    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Ebenso ist der Sachverhalt bei Ungewissheit über die Einnahmeerzielungsabsicht zu beurteilen, denn die Absicht zur Einnahmeerzielung muss anhand objektiver Umstände feststellbar sein (vgl. BFH vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030 m.w.N.; z.B. auch FG München vom 21.4.1998 2 K 4202/96, zitiert nach juris).

    Den Klägern obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH vom 19. September 1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030 m.w.N.; z.B. auch FG München vom 21.4.1998 2 K 4202/96 (zitiert nach juris)).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist aber, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der konkreten Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Großer Senat des BFH vom 4. Juli 1990, GrS 1/89, BFHE 1960, 4, BStBl II 1990, 830 unter C.III.2.a; BFH vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176 , BStBl II 1986, 747).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist aber, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der konkreten Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (Großer Senat des BFH vom 4. Juli 1990, GrS 1/89, BFHE 1960, 4, BStBl II 1990, 830 unter C.III.2.a; BFH vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176 , BStBl II 1986, 747).
  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Der erkennende Senat legt diese Vorschrift in Übereinstimmung mit dem BFH dahingehend aus, dass als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen zu beurteilen sind, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung dieser Form der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH vom 21.6.1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108 m.w.N.).
  • FG Hessen, 16.11.1989 - 10 K 998/89
    Auszug aus FG Hamburg, 13.10.2003 - II 262/02
    Bei Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht vom 16.11.1989 10 K 998/89, EFG 1990, 428).
  • FG Köln, 19.04.2006 - 5 K 3607/04

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als Werbungskosten;

    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 1030; Urteil des FG München vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Urteil des FG Hamburg vom 13. Oktober 2003 II 262/02, dokumentiert in Juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01

    Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht

    Bei Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. November 1989, 10 K 998/89, EFG 1990, 428 sowie Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2003 , II 262/02 , dokumentiert in juris Nr. STRE200470353).

    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86 , BStBl II 1990, 1030 ; Finanzgericht München, Urteil vom 21. April 1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13. Oktober 2003 , II 262/02 , a.a.O.).

  • FG Nürnberg, 08.07.2010 - 7 K 292/08

    Abziehbarkeit vorab entstandener Werbungskosten bei einer leerstehenden Wohnung

    Deshalb muss eben gerade bei leerstehenden Wohnungen für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 13.10.2003 II 262/02).
  • FG Berlin, 24.11.2004 - 10 K 10348/01

    Abzug von vorab entstandenen Werbungskosten

    Dem Kläger obliegt insoweit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BFH-Urteil vom 19.9.1990 IX R 5/86, BStBl II 1990, 1030; Finanzgericht München, Urteil vom 21.4.1998, 2 K 4202/96, a.a.O. sowie Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.10.2003, II 262/02, a.a.O.).
  • FG Hamburg, 24.08.2007 - 2 K 8/06

    Einkommensteuer: Anforderungen an die Darlegung der Vermietungsabsicht

    Bei Leerständen von Wohnungen muss für Außenstehende erkennbar sein, dass die Vermietung aus Gründen, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat, nicht möglich war und eine Vermietungsabsicht während der gesamten Zeit bestanden hat (vgl. z.B. FG Hamburg vom 13.10.2002 II 262/02).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.06.2010 - 1 K 667/05

    Keine Einnahmeerzielungsabsicht bei einer von Erwerb an leerstehenden Wohnung

    Schließlich handelt es sich in Bezug auf die Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss und auch in Bezug auf die Räume im Erdeschoss jeweils um selbständige Vermietungsobjekte, die dementsprechend auch selbständig zu beurteilen sind (vgl. dazu FG Hamburg, GB vom 13. Oktober 2002, II 262/02, Haufe 1092665).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht